SWS Check-In GmbH
Bergstr. 18
50171 Kerpen-Blatzheim
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmervermietung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit Abschluss der Buchung anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast und dem Gasthaus Kreutz als Vermieter.
1. Vertragsabschluss
1.1.Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
1.2. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden AGB.
1.3.Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Einwilligung des Vermieters.
1.4.Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann vom Gast oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
1.5.Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Vermieter dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
2. An- und Abreise
2.1.Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmerbezug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich.
2.2. Die Zimmerrückgabe hat bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
Wird das Zimmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so werden 50 % des vollen Zimmerpreises für den Abreisetag berechnet. Bei einer Räumung nach 15:00 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.
3. Preise, Leistungen
3.1.Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen des Vermieters ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Der Gast ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
4. Zahlung, Rechnungen des Vermieters
4.1.Der Übernachtungspreis ist vor Anreise bzw. bei längerfristigen Aufenthalten jeweils zum 1. des Monats für den laufenden Monat per Überweisung zu bezahlen. Zusatzleistungen sind nicht im Zimmerpreis enthalten und mit dem Mietpreis zu bezahlen.
4.2.Für die Reservierung kann vom Vermieter bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart
4.3.Ein Zahlungsverzug berechtigt zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag, sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen. Darüber hinaus ist der Vermieter zur Berechnung des dabei entstandenen Schadens berechtigt.
4.4.Bei längerfristigen Vorausbuchungen ab einem Monat ist eine Anzahlung von
20 % des Gesamtmietpreises erforderlich.
4.5.Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsausfertigung bzw. -datum ohne Abzug zahlbar.
4.6.Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 erhoben.
4.7.Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Vermieters.
4.8.Eine Erstattung berechtigter und durch den Mieter nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
5. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Gast
5.1.Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der Gast, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
5.2.Stornierungsgebühren
a) 14. bis 8. Tag vor Anreise: 20% b) 7. bis 3. Tag vor Anreise: 50% c) 48 Stunden vor Anreise: 80% d) bei Nichtanreise und vorzeitiger Abreise: 100 %
6. Rücktritt durch den Vermieter
6.1.Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
a) angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.
b) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende
Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
c) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Ablauf des Geschäfts- betrieb, die Sicherheit und/oder den Ruf des Vermieters gefährden kann.
6.2.Im Fall des berechtigten Rücktritts durch den Vermieter steht dem Gast kein
Anspruch auf Schadenersatz zu.
7. Haftung
7.1.Der Vermieter haftet dem Gast nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.
Für Schäden in Zimmern, am Gebäude oder dem Inventar, die fahrlässig oder mutwillig entstehen, wird der Gast vom Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet.
8. Besondere Hinweise
8.1. Nichtrauchen in den Räumen
Alle Zimmer sind Nichtraucher-Zimmer. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht, entsprechend gesondert aufzuwendende Reinigungskosten, sowie Umsatzeinbußen aus einer Nichtvermietung des Zimmers vom Kunden zu verlangen. Der Vermieter behält sich hierbei ausdrücklich das Recht vor, diese Kosten in Höhe von mindestens 50 Euro in Rechnung zu stellen.
8.2.Für Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage zurückgesandt. Der Vermieter verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 4 Wochen. Zurückgelassene Lebensmittel werden sofort entsorgt, es besteht kein Anspruch auf Ersatz
8.3.Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet.
8.4. Bei Verlust/Beschädigung des Zimmerschlüssels berechnen wir 50 €. 8.5.Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt der Vermieter mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung ist nicht möglich. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
9.1.Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
9.2.Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Vermieters vereinbart.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.